Corona – Informationen

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Besuchsregelungen!

Letzter geänderter Stand: 24.02.2023 (Hier klicken zum Neueintrag)

Liebe Angehörige, Betreuer und Bekannte der Bewohner unseres „Haus am Klostergarten“. Auf dieser Seite wollen wir Sie mit den aktuellen Informationen versorgen, die in der jetztigen Zeit bezüglich der Corona-Pandemie notwendig sind und wie wir in unserem Hause mit dieser Situation umgehen.

Sollten Sie Fragen haben, die diese Seite nicht beantwortet, rufen Sie bitte unsere Pflegedienstleitung, Frau Jacqueline Weigel (07227-99 309 12) oder die Leitung der Betreuung Frau Dorothee Böhler (07227-99 309 18) an.

Wie kann ich mit meinen Angehörigen aus der Ferne kommunizieren?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit Ihren Angehörigen im Haus via Skype zu kommuzieren.

Skype ist eine Anwendung, die es erlaubt Video-Unterhaltung zu ermöglichen. Dazu müssen Sie sich, falls noch nicht geschehen das Programm auf ihren Rechner bzw. Ihr Smartphone laden und sich einen Account anlegen.

Bevor es zur Unterhaltung kommt, setzen Sie sich bitte mit Frau Weigel oder Frau Böhler (Telefonnummern oben) in Verbindung, denn wir müssen die Angehörigen dazu in den vorbereiteten Raum bringen.

Zum Verbindungsaufbau müssen Sie dann im Skype-Programm folgende Adresse suchen:

m.baumgartner (at) chd-ev.de.

‚(at)‘ steht hierbei für das gewöhnliche ‚@‘.

Danach kann unsererseits die Verbindung aufgebaut werden.


04.04.2022: Am 1.April wurde die Corona-Verordung für Krankenhäuser und Pflegeheime geändert. Für die Besuche in Alten- und Pflegeheimen hat sich jedoch nichts signifikantes geändert.

Für Besucher und Mitarbeiter gilt weiterhin die Testpflicht, wie zuvor, sowie das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Seniorenheim.


30.06.2022: Gerade heute, wieder mal am letzten Tag, hat die Bundesregierung die ab 01.07.2022 geltende neue Testverordnung verkündet. Grundsätzlich sind die sog. Bürgertests nun kostenpflichtig, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Dazu zählen:

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken

Die von der Bundesregierung herausgegebene FAQ (Fragen und Antworten) finden sie hier verlinkt

Das bedeutet, daß Sie sich als Besucher bei uns im Heim, wie bisher auch kostenfrei testen lassen können.

Für Besucher unserer Bewohner, die sich außerhalb testen lassen wollen, besteht die Möglichkeit, sich bei uns eine Besuchsbestätigung zu holen, in der bescheinigt wird, daß der Test zum Besuch im Pflegeheim benötigt wird. Dann wären auch diese Tests kostenfrei.

Über das genaue Prozedere, wie wir das logistisch durchführen wollen und können, werden wir hier, bedingt durch die kurzfristige Veröffentlichung, im Laufe des morgigen Tages berichten.


01.07.2022: Wie bereits gestern angekündigt, ist für Besucher unserer Bewohner die Durchführung eines Anti-Gen-Tests weiterhin kostenfrei. Um Ihnen auch zu ermöglichen, den Anti-Gen-Test vorab nicht bei uns, sondern an einer anderen Teststelle kostenfrei durchführen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich von uns eine Besuchsbescheinigung auszustellen zu lassen, die sie bei der Teststelle vorzeigen können.

Wir werden allerdings solche Bescheinigungen nur für solche Personen ausstellen, die uns als Angehörige bzw. Bevollmächtigte bekannt sind oder für solche Personen, für die durch Sie bestätigt werden kann, daß Besuche in unserem Heim anstehen.

Grundsätzlich werden wir Ihnen solche Bescheinigungen per email zusenden. Dazu schreiben Sie uns bitte eine email an

Teilen Sie uns in dieser email Ihren Namen und Ihre Adresse mit, sowie den Namen des Bewohners. Wir werden Ihnen dann eine solche Bescheinigung zukommen lassen, die mehrfach verwendbar sein wird.


28.09.2022: Mit Wirkung zum 01.10.2022 tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Die Vorschriften für Pflegeheime wurden hierin integriert, sodaß es keine gesonderte Corona-Verordnung für Pflegeheime mehr gibt.

Prinzipiell hat sich für unsere Besucher nichts geändert, was wir und Sie nicht schon vorher durchgeführt haben:

  • Das Tragen von FFP2-Masken ist weiterhin während des Besuches im Pflegeheim vorgeschrieben
  • Jeder Besucher, unabhängig vom Impfstatus benötigt einen tagesaktuellen negativen Anti-Gen-Test

30.01.2023: Das Sozialministerium hat darauf hingewiesen, daß trotz dem Wegfallen der Maskenpflicht im ÖVNP und für das Personal in Arztpraxen zum 01.02.2023, die Test- und Maskenpflicht in den Pflegeheimen leider noch erhalten bleibt.

Diese Anordnung gilt also weiterhin bis zum 07. April 2023 bestehen. Ob sie danach aufgehoben wird, ist noch nicht klar.


24.02.2023: Zum 01.03.2023 wird das Land Baden-Württemberg die meisten Corona-Auflagen beenden.

Das bedeutet, daß Pflegekräfte und Bewohner in unserem Haus keine Masken mehr tragen müssen. Für Besucher bleibt diese Maskenpflicht jedoch noch bis zum Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes zum 07.April 2023 erhalten.

Die Testpflichten entfallen ab 01.03.2023 sowohl für das Personal, als auch für Besucher.

Wichtige landesrechtliche Erlasse zum Corona-Virus

Corona-Gesamtkonzept Haus am Klostergarten

Handlungsempfehlung und Besuchskonzept