Hauswirtschaftliche Versorgung

HWHilfe

Auch bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hauswirtschaftliche Versorgung kann über die Krankenkasse im Rahmen des § 37 SGB V oder über die Pflegekasse im Rahmen des SGB XI in Anspruch genommen werden.
Sie umfasst persönliche Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens mit hauswirtschaftlichem Inhalt.
Solche Leistungen betreffen gewöhnlich das
  • Aufräumen und Reinigen der Wohnung
  • Geschirrspülen, Trocknen und Einräumen
  • Staubsaugen, Beheizen der Wohnung
  • Einkaufen, Besorgungen in der Apotheke, Post…
  • Waschen der Wäsche, Auf- und Abhängen, Bügeln
  • und vieles mehr…
Wenn Sie Bedarf an solchen Tätigkeiten haben, berät sie Fr. Spyra unverbindlich. Setzten Sie sich mit ihr in Verbindung.