Familienpflege

Familienpflege
Familienpflege, auch bekannt unter dem Namen Haushaltshilfe, leistet in familiären Notfällen praktische Hilfe zu Hause. Kinder können so in ihrer gewohnten Umgebung gut betreut und versorgt werden, wenn die Mutter oder der Vater krank sind oder aus anderen Gründen Entlastung brauchen.

 

Unsere Mitarbeiterin führt den Haushalt nach Absprache mit der Familie selbstständig und vertritt Mutter oder Vater beim Einkaufen, Kochen, Spülen, Waschen und vielem mehr.

 

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Sie betreut die Kinder und unterstützt sie bei den Hausaufgaben.
Sie versorgt die erkrankte Mutter und den Säugling nach Hausgeburten und nach ambulanter Entbindung.
Sie entlastet Mutter und Vater wenn sie überfordert sind.

 


Wer erhält Familienpflege?
Grundlage hierfür ist der § 38 des SGB 5 bzw.  § 20 des SGB 8. Sobald in Ihrer Familie mindestens ein Kind unter 12 Jahren (in einigen Ausnahmefällen unter 14 Jahren) oder ein behindertes Kind lebt und die haushaltsführende Person (in der Regel die Mutter) die Versorgung dieser Kinder nicht mehr übernehmen kann, weil
  • sie ins Krankenhaus, in eine Kur oder zur REHA muß
  • sie sich wegen einer Risikoschwangerschaft oder einer Entbindung schonen soll
  • sie zwar zu Hause, aber dennoch akut krank und in ärztlicher Behandlung ist
  • sie unter extremer psychischer Erschöpfung leidet
  • sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten muß und mit stationär aufgenommen wird, während zu Hause weitere Kinder unter 12 Jahren unversorgt wären
Zudem müssen andere im Haushalt lebende Personen, z.B. der Ehemann berufstätig und deshalb außer Haus sein. An deren arbeitsfreien Tagen (Samstag, Sonntag) und bei Urlaub darf keine Familienpflegerin kommen.

 

Wie stelle ich einen Antrag auf Familienpflege?
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn Sie Familienpflege (Haushaltshilfe) aufgrund einer Erkrankung oder Rehabilitation benötigen. Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nur bei ambulanter Behandlung erforderlich.
Wichtig: In der ärztlichen Bescheinigung muss die Erkrankung, der daraus folgende Hilfebedarf und der erforderliche Zeitumfang nachvollziehbar festgehalten sein.
Mit dieser Bescheinigung stellen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten Familienpflege, wenn die Hilfe nicht durch andere Familienangehörige oder Freunde geleistet werden kann.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und planen Sie gemeinsam mit uns das praktische Vorgehen.

 

pdf-icon Hier können Sie den Flyer unserer Familienpflege herunterladen